Allgemeine Geschäftsbedingungen

MALLORCA SPORTIV

Mallorca Sportiv GbR
Reise- und Geschäftsbedingungen


(Stand 01.08.2010)

1) Abschluss des Reisevertrages

Sie bieten uns mit Ihrer Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch die Übersendung der Reise- bzw. Buchungsbestätigung.

2) Zahlung

Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß § 651 k BGB abgesichert gegen das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters. Zum Nachweis der Sicherung erhalten Sie mit der Reise-/Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein.

Mit Übersendung der Reise-/Buchungsbestätigung erhalten Sie die Rechnung über die Anzahlung, die gemäß der in der Rechnung genannten Frist zur Zahlung fällig ist. Die Schlusszahlung über den restlichen Reisepreis ist bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt an die Mallorca Sportiv GmbH zu zahlen. Der genaue Termin wird Ihnen ebenfalls mit der Reise-/Buchungsbestätigung mitgeteilt.

Die Reiseunterlagen werden Ihnen spätestens 8 Tage vor dem Reiseantritt übersendet. Sollten die unterlagen 5 Tage vor Reiseantritt noch nicht bei Ihnen angekommen sein, sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Mallorca Sportiv GmbH zu melden, damit für Ersatz gesorgt werden kann.

3) Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Reise-/Buchungsbestätigung. Sie besteht aus dem Grundpreis und eventuell gebuchter Zusatzleistungen.

4) Leistungen und Preisänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem Reisetermin mehr als vier Monate, kann die Mallorca Sportiv GmbH Preiserhöhungen und neu entstehende Gebühren für Drittleistungen wie Beförderungsunternehmen, Flughäfen (z. B. Sicherheitskosten, Kraftstoffzuschläge) und ähnliche dem Reisenden nachträglich in Rechnung stellen, wenn sie die zusätzlichen Kosten nachweist. Eine Preiserhöhung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Liegt die Preiserhöhung über 5% des Gesamtpreises, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten.

5) Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen

a) Der Reisende kann vor Beginn der Reise jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Mallorca Sportiv GmbH zu erklären. Der Nichtantritt der Reise gilt als Rücktritt.

Bei Rücktritt des Reisenden vor Beginn der Reise oder Nichtantritt entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises. Der Mallorca Sportiv GmbH stehen anstatt dessen Stornokosten für den Ersatz der entstandenen Aufwendungen zu.

Die Stornokosten bei Rücktritt betragen:

- Bis 60 Tage vor Reiseantritt 15%,

- Vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%

- Vom 29. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50%

- Vom 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 75%

- Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90% des vereinbarten Reisepreises ohne Berücksichtigung von Flug- und Mietwagenkosten.

Zusätzlich sind die von Fluggesellschaften und Mietwagenunternehmen berechneten Stornokosten vom Reisenden zu tragen. Bei Flugbuchungen werden regelmäßig Stornokosten von 100% des Fluges berechnet, bei Mietwagen EUR 50,00.

b) Für Umbuchungen (Änderung des Reiseziels, der Reisezeit, der Unterkunft, des Abreiseortes, des Flugs) bis 60 Tage vor Reisebeginn hat der Reisende eine Umbuchungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 zu zahlen. Für die Kosten von Flügen und Mietwagen hat der Reisende die von den unternehmen berechneten Umbuchungskosten zu tragen.

Spätere Umbuchungen (kürzer als 60 Tage vor Reiseantritt) können nur als Rücktritt und neue Buchung berücksichtigt werden. In diesem Fall sind die unter a) aufgeführten Stornokosten vom Reisenden zu tragen.

c) Bis zu Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Mallorca Sportiv GmbH ist in diesem Fall berechtigt, eine Umbuchungsgebühr von EUR 50,00 in Rechnung zu stellen sowie die von Flug- und Mietwagenunternehmen berechneten Umbuchungskosten dem Reisenden zu belasten.

Die Mallorca Sportiv GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser ein besonderes Reiseerfordernis nicht erfüllt oder seine Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder Behördlichen Anordnungen widerspricht.

6) Haftung des Reiseveranstalters

Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für

- die gewissenhafte Reisevorbereitung

- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

- die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Ausschreibungen angegebenen

Reiseleistungen

- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des Ziellandes und -ortes.

Die Haftung der Mallorca Sportiv GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die durch einfache Fahrlässigkeit des Reiseveranstalters oder durch Verschulden eines Leistungsträgers entstanden sind, ist auf das dreifache des Reisepreises beschränkt.

Für Haftpflichtschäden der Mallorca Sportiv GmbH besteht bei der AXA Colonia Versicherung AG, Wiener Platz 3, 51002 Köln, eine Versicherung zur Versicherungsschein-Nummer 50265003309/0M.

7) Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch die Mallorca Sportiv GmbH den Vertrag nach Maßgabe des § 651 j BGB kündigen.

Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt wirksam gekündigt, so tragen die Parteien die Mehrkosten für den Rückflug je zur Hälfte. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. Für die der Mallorca Sportiv GmbH entstandenen unnötigen Aufwendungen trägt der Reisende eine Pauschale von 20% des Reisepreises. Dem Reisenden ist der Nachweis gestattet, dass der der Mallorca Sportiv GmbH entstandene Schaden erheblich geringer als die Pauschale oder gar nicht entstanden ist.

8) Geltendmachung von Ansprüchen durch den Reisenden und Verjährung

Treten in der Leistung der Mallorca Sportiv GmbH Mängel auf, hat der Reisende diese unverzüglich anzuzeigen und der Mallorca Sportiv GmbH eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Treten Mängel bei Leistungen von Beförderungs- oder Mietwagenunternehmen auf, so sind diese zusätzlich unverzüglich dem jeweiligen Unternehmen zu melden.

Leistet die Mallorca Sportiv GmbH keine Abhilfe, so kann der Reisende den Vertrag kündigen. Für die Kostentragung gilt § 651 e BGB.

Ansprüche des Reisenden wegen eines Mangels sind schriftlich innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise bei der Mallorca Sportiv GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist ist eine Geltendmachung nur möglich, wenn der Reisende ohne sein Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten. Ansprüche des Reisenden gegen die Mallorca Sportiv GmbH verjähren in einem Jahr ab dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise.

9) Kündigung durch die Mallorca Sportiv GmbH

Die Mallorca Sportiv GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für eine Reise nicht erreicht ist, diese Zahl in der Ausschreibung der Reise genannt ist und der Reisende mit der Reisebestätigung auf dieses Erfordernis hingewiesen wurde.

Der Rücktritt durch die Mallorca Sportiv GmbH ist bis zum 21. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Antritt der Reise zulässig. Wird die Reise aufgrund dessen nicht durchgeführt, kann der Reisende ohne Stornogebühren eine andere Reise wählen oder der Reisepreis wird unverzüglich erstattet.

Die Mallorca Sportiv GmbH ist zur Kündigung des Vertrags berechtigt, wenn der Reisende seine vertraglichen Pflichten erheblich verletzt. Dazu gehören insbesondere die nicht fristgerechte Zahlung des Reisepreises, Störungen sowie Gefährdung anderer Reiseteilnehmer und der Verstoß gegen Anweisungen der Reiseleitung, die für die Reibungslose Durchführung der Reise geboten sind.

10) Radsport

Radsport ist eine sportliche Tätigkeit mit erhöhtem Risiko. Die Teilnehmer haben sicherzustellen, dass sie körperlich geeignet sind, an den Radtouren teilzunehmen. Das Tragen eines Fahrradhelms ist beim Radfahren stets Pflicht. Die Teilnehmer sind für die Einhaltung der Straßenverkehrsregeln selbst verantwortlich, auch bei der Teilnahme an geführten Touren. Die Gebote der Vorsicht und Rücksicht im Straßenverkehr sind zu beachten, insbesondere ist auf die Einhaltung eines Sicherheitsabstands zu anderen Verkehrsteilnehmern zu achten und die jeweilige Straßen- und Verkehrssituation (Zustand der Straße, Dichte des Verkehrs) durch die Teilnehmer zu berücksichtigen.

Mallorca Sportiv haftet nicht für Schäden der Teilnehmer, die durch Missachtung der Gefahren des Radsports entstehen.

11) Reiserücktrittkosten-Versicherung

Die Mallorca Sportiv GmbH schließt zu Gunsten des Reisenden bei der Europäische Reiseversicherung AG im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages eine Reiserücktritts-Versicherung ab (Selbstbeteiligung 20%). Diesem tritt der Reisende durch die Reisebuchung automatisch als versicherte Person bei. Der Versicherungsbeitrag ist im Reisepreis enthalten. Versicherungsschutz besteht bei Rücktritt vor Reiseantritt aus versichertem Grund. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Reisende einen Versicherungsausweis (Versicherungsschein), dem die Versicherungsbedingungen und weitere Einzelheiten entnommen werden können. Nach Eintritt eines Versicherungsfalles ist die versicherte Person verpflichtet, die Reise unverzüglich zu stornieren und den Schaden der Europäische Reiseversicherung AG, Leistungsabteilung, Rosenheimer Straße 116, 81669 München zu melden.

12) Flugzeiten und ihre Rückbestätigung

MALLORCA SPORTIV gibt auf der Reisebestätigung vorläufige Abflug und Ankunftszeiten bekannt, welche vor der Abreise und mit Übersendung der Reiseunterlagen konkretisiert werden. Anschluss und Rückflugzeiten müssen Sie sich 1-2 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von Ihrer Fluggesellschaft rückbestätigen lassen. Die jeweiligen Rufnummern stehen in der Regel im Flugschein.

13) Sonstiges

Alle Angaben unserer Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler kann trotz gründlicher und gewissenhafter Bearbeitung nicht gehaftet werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung unberührt.

Mallorca Sportiv GbR
Daubringerstraße 25a

35460 Staufenberg

Gesellschafter-Geschäftsführer: Heiko Petry und Stefan Solbach

Telefon:

Stefan Solbach +4915118468667

Heiko Petry +49 152 53841190

> Email
Internet: www.mallorca-sportiv.de

Gerichtsstand: Heilbronn
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart
HRB 723712
Umsatzsteuer-ID-Nummer: DE814869054