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MALLORCA SPORTIV
Reise- und Geschäftsbedingungen
(Stand 01.07.2007)
 
1) Abschluss des Reisevertrages
Sie bieten uns mit Ihrer Reiseanmeldung den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Über die Annahme informieren wir Sie durch die Übersendung der Reise- bzw. Buchungsbestätigung.

2) Zahlung
Ihre eingezahlten Gelder sind gemäß § 651 k BGB (BGBl. 1 aus 1994 vom 24.06.1994 S. 1323) abgesichert. Laut § 651 k BGB Abs. 4 erhalten Sie mit der Reisebestätigung Ihre(n) Sicherungsschein(e). Bitte überweisen Sie innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung die dort ausgewiesene Reisepreis-Anzahlung. Sie beträgt ca. 20 % des Reisepreises, höchstens beträgt sie EUR 250,00 pro Reisenden. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reiseantritt fällig (Eingang der Zahlung auf unserem Konto).
 
Die Reiseunterlagen werden Ihnen etwa 8-10 Tage vor Reiseantritt zugesandt.
 
3) Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Reise-/Buchungsbestätigung, einschließlich der in der Reise-/Buchungsbestätigung eventuell aufgeführten Sonderwünsche.

4) Leistungen und Preisänderungen

Zumutbare Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 (vier) Monate, können wir Preiserhöhungen bis zu 5% des Gesamtpreises verlangen, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorgesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere die Beförderungskosten, die Abgaben bestimmter Leistungen wie Flughafen- oder Einreisegebühren, erhöht haben. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 30. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden.

Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises können Sie kostenlos zurücktreten.

5) Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Sollten Sie während der Reise einzelne Leistungen aus zwingendem Grund nicht in Anspruch nehmen oder die Reise aus zwingendem Grund vorzeitig beenden, werden wir eine Teilerstattung leisten in der Höhe von uns etwa ersparter Aufwendungen. Ergänzend wird verwiesen auf § 651 e Abs. 3 S. 1 und 2 und Abs. 4 S. 1 BGB.
 
Für den Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die gebuchte Reise nicht antreten, können wir angemessenen Ersatz unserer Aufwendungen für die getroffenen Reisevorkehrungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt.

Die Stornokosten betragen in der Regel:
- Bis 60 Tage vor Reiseantritt 15%,
- Vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25%
- Vom 29. bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 50%
- Vom 7. bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 75%
- Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn 90% des vereinbarten Reisepreises.
 
Bei Flugbuchungen zu Sondertarifen entfällt die pauschalierte Reiserücktrittsstaffel für den Anteil der Flugkosten, da von den Fluggesellschften 100% Stornokosten in Rechnung gestellt werden und diese nicht erstattbar sind.

Für Nur-Flugleistungen gelten die von den Fluggesellschaften berechneten Stornogebühren, die jeweiligen Bedingungen erhalten Sie auf Anfrage.
 
Bei Leihwagen gelten in der Regel Pauschalen von EUR 25,00 bis EUR 50,00 bezogen auf den Preis des vermittelten Leihwagens. Für Stornierungen von bei uns gebuchtem Sportgerät (insbesondere Leih-Fahrräder) fallen Stornokosten in Höhe der für die Stornierung der Gesamtreise maßgeblichen Prozentsätze (Absatz 3 dieses Punktes) an, sofern nicht die Leihgebühren für dieses Sportgerät bereits im Gesamtreisepreis berücksichtigt ist und die Gesamtreise storniert wird.

Werden nach Buchung der Reise Änderungen z.B. Reiseziel, Unterkunft, Reisetermin, Abflugtag, Abflughafen etc. vorgenommen, so entsteht bis 60 Tage vor Reiseantritt eine Umbuchungsgebühr i.H.v. EUR 50,00.

Spätere Änderungen sind nur nach vorherigem Rücktritt von der von Ihnen gebuchten Reise möglich. In diesem Fall gelten die oben aufgeführten Stornogebühren.
 
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass MALLORCA SPORTIV ein Schaden oder eine Wertminderung nicht entstanden ist oder niedriger als die verlangten Stornokosten ist.

6) Haftung des Reiseveranstalters
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
- die gewissenhafte Reisevorbereitung
- die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
- die Richtigkeit der Beschreibung aller in unseren Ausschreibungen angegebenen Reiseleistungen
- die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des Ziellandes und -ortes.

Unsere Haftung für vertragliche Schadensersatzansprüche sind durch eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung bei der AXA Colonia Versicherung AG geregelt. Über die Versicherungssumme und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der AXA Colonia informieren wir Sie gerne auf entsprechende Anforderung.

7) Kündigung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag gemäß § 651 j BGB kündigen.

8) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Wir informieren Sie über Ihre Obliegenheit, einen aufgetretenen Mangel uns unver-züglich anzuzeigen sowie darüber, dass uns vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist.

Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter sind innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum möglichst schriftlich bei MALLORCA SPORTIV GmbH, Theodor-Heuss-Str. 14, 74251 Lehrensteinsfeld, geltend zu machen. Die Ansprüche verjähren nach sechs Monaten. Wir weisen auf mögliche Hemmungstatbestände hin.
 
9) Reiserücktrittkosten-Versicherung
Eine Reiserücktrittkosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer solchen Versicherung, die bei Buchung der Reise abschlossen werden sollte. Ein späterer Abschluss ist nur möglich, wenn dies innerhalb der nächsten 21 Tage nach Buchung der Reise, jedoch vor Reiseantritt, bei uns nachgeholt wird. Gerne sind wir Ihnen bei der Vermittlung einer Reiserücktrittkosten-Versicherung behilflich.

10) Flugzeiten und ihre Rückbestätigung
MALLORCA SPORTIV gibt auf der Reisebestätigung vorläufige Abflug und Ankunftszeiten bekannt, welche vor der Abreise und mit Übersendung der Reiseunterlagen konkretisiert werden. Anschluss und Rückflugzeiten müssen Sie sich 1-2 Tage vor dem jeweiligen Flugtermin von Ihrer Fluggesellschaft rückbestätigen lassen. Die jeweiligen Rufnummern stehen in der Regel im Flugschein.

11) Ausschluss und Abtretung
Ihr Recht Ihre Ihnen aus dem Reisevertrag zustehenden Ansprüche an Dritte abzutreten ist ausgeschlossen. Ebenso sind Sie nicht berechtigt, eine andere Person zu ermächtigen Ihre Ansprüche im eigenen Namen geltend zu machen.
 
12) Sonstiges
Alle Angaben unserer Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler kann trotz gründlicher und gewissenhafter Bearbeitung nicht gehaftet werden. Die Ungültigkeit eines Teils dieser Reise- und Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

13) Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen die nach Abschluss des Reisevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz der MALLORCA SPORTIV GmbH.
 
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